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   VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 85-IV-05   

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VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 85-IV-05 (https://dejure.org/2005,27664)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15.12.2005 - 85-IV-05 (https://dejure.org/2005,27664)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 85-IV-05 (https://dejure.org/2005,27664)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.12.2004 - 1 B 94.04

    Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung; Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 85-IV-05
    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 24. September 2005 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den Bescheid der Landeshauptstadt D. vom 31. August 1999 (63/4/VB/00381/99), den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums D. vom 9. Juni 2000 (51-0532.31/62/2000-01), das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 16. Dezember 2003 (12 K 1796/00) und den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. August 2005 (1 B 94/04), dessen Übersendung an die Prozessvertreter des Beschwerdeführers am 24. August 2005 veranlasst worden ist.
  • VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 85-IV-05
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen Rechts oder des Verfahrensrechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 Vf. 56-IV-02, ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 91-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 85-IV-05
    Vielmehr ist er zur Wahrung allein des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 91-IV-04; ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen

    Ausgehend von der in Art. 38 Satz 1 SächsVerf enthaltenen Systementscheidung für den Individualrechtsschutz setzt der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz die Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts voraus (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05 - juris Rn. 15; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 27-IV-21 - juris Rn. 13; vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, BVerfGE 84, 34 [49 m.w.N.]; Beschluss vom 31. Mai 2011, BVerfGE 129, 1 [20]).
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Erforderlich wäre aber eine substantiierte Darlegung, wodurch die angefochtene Entscheidung die Bedeutung der Berufsfreiheit verkannt oder ihre Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben sollte (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 78-IV-06

    Anforderung an die Darlegungspflicht bezüglich der Verletzung eigener Grundrechte

    dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 52-IV-06
    Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2006 - 16-IV-06
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, so hat der Beschwerdeführer darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihn zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 111-IV-07

    Zulassung zu einer zweiten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung;

    b) Wird eine Verletzung der Berufsfreiheit mit der fehlerhaften Anwendung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts durch die Fachgerichte begründet, hat der Beschwerdeführer substantiiert darzulegen, wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 47-IV-14
    Wird eine Verletzung der Berufsfreiheit mit der fehlerhaften Anwendung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts durch die Fachgerichte begründet, hat der Beschwerdeführer substantiiert darzulegen, wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben soll (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2004, a.a.O.; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111IV-07; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
    Erforderlich wäre aber eine substantiierte Darlegung, wodurch die angefochtenen Entscheidungen die Bedeutung der Berufsfreiheit verkannt oder ihre Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben sollten (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 40-IV-06
    Rügt er einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts, so hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 63-IV-06
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, so hat ein Beschwerdeführer darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 119-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 28-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 101-IV-05
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